Über uns
Die Krima AG ist ein 30-jähriges Treuhandbüro das im ursprünglichen Kerngeschäft Sanierungen und Unternehmensberatungen bezweckte, gleichzeitig auch Buchhaltungs-, Treuhand- und Steuerberat-ungsmandate für KMU’s übernahm.
Unser Rechtsdienst hat deshalb lange Erfahrungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht mit Gründungen, Kapitalerhöhungen und Fusionen sowie im Vertragswesen, Vertragsgestaltung und Vertragserstellung. Rechtsrecherchen, genannt „legal Memorandum“ erstellten wir zuerst für Sanierungsfälle für unsere Kunden und deren Gläubiger um die Entscheidungsfindung „wie weiter“ zu dokumentieren und stellen ein eher kostengünstiges Glied zwischen einer rein treuhänderischen Arbeitsleistung als Unterstützung für ihre rechtliche Beurteilung und einer anwaltlichen Mandatsvergabe für einen Gerichtsfall dar.
Ende 2005 wurde zu diesen Kerngeschäften noch die Abteilung M&A Mergers & Aquisitions hinzugefügt um für die demographischen Entwicklungen der nächsten Jahrzehnte gewappnet zu sein, da nach Studie1 von Dun & Bradstreet (Schweiz) AG, über 35'600 Gesellschaften in den nächsten Jahren eine Nachfolgelösung benötigen werden.
Im Jahre 2008 erweiterten wir die Abteilung internationale Steuerberatung in den Bereichen europäische indirekte Steuern (Umsatz-, Mehrwertsteuer) und bei den europäischen direkten Steuern insbesondere in den deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz, im englischsprechenden Raum Grossbritannien. Da sich unser Klientel immer öfters auch mit ausländischen Steuergesetzen konfrontiert sieht, haben wir uns im Bereich der deutschsprachigen Steuergesetzen spezialisiert, da die steuerlichen Fiskalforderungen und Fiskalrepressionen im Anbetracht der Finanzkrise deutlich an Fahrt zugenommen haben. Teilweise werden von einigen Ländern völkerrechtliche Verträge wie Doppelbesteuerungsabkommen kurzerhand einseitig überschrieben (missbraucht) um sich selbst einen zum Teil ungerechtfertigten finanziellen Vorteil zu verschaffen. In vielen Fällen basieren diese Überschreibungen von völkerrechtlichen Vertragsverletzungen (Doppelbesteuerungsabkommen; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) jedoch auf der Finanzkrise oder auf finanziellen Engpässen des Staatswesens, was auch in der Schweiz in den letzten Jahr stark zugenommen hat. Wir sind deshalb in unserer Beratung bemüht solche Exzesse mit ausschliesslich legalen Mitteln und Möglichkeiten zu bekämpfen und zu minimieren. Wir sind uns bewusst, dass in Zukunft von beiden Seiten mit immer härteren Bandagen und mit härteren Verteilerkämpfen zu rechnen ist. Die Gerichte sind zum Teil machtlos durch wie z.B. „Nichtanwendungsverfügung der deutschen Steuerbehörden bei höchstrichterlichen Urteilen“ oder sind wie in der Schweiz eher behördenlastig. Wir unsererseits investieren deshalb viel um unser Personal auf höchstem Niveau weiterzubilden und so zu erreichen, dass auch für KMU’s - und nicht nur Grosskonzerne - gleich lange Spiesse realisiert werden können.
MACARIOM JUAN/ANDREAS HUNGERBÜHLER, Dun & Badstreet (Schweiz) AG, KMU-Nachfolge, November 2007.